
Selbstverständlich stehen Ihnen aufgrund unserer Qualifikation
die Leistungen auch als Ingenieurleistung entsprechend dem
Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure (HOAI) §73 zur Verfügung.
- TK-Anlage
- Serversysteme (Unified Messaging, IVR, ACD)
- EDV - Netzwerk
- Gebäudeverkabelung
- Mobilfunk
- Internet / Intranet
- Videokommunikation
- Schwachstromanlagen
- Notrufsysteme Lichtrufanlagen
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